Polizei, Feuerwehr & Rettungsdienst

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Der Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln ist in Deutschland gemäß § 145 StGB strafbar.

Jetzt Rettungsdienst rufen

Der Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln ist in Deutschland gemäß § 145 StGB strafbar.

Verhalten im Notfall

Ruhe bewahren

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WO ist es passiert?
Sind menschen in Gefahr?

Anweisungen beachten
Gefahrenstellen absichern
Erste Hilfe leisten
Gefahr bekämpfen
Gefährdete Personen mitnehmen
Gekennzeichneten Fluchtwegen folgen
Keinen Aufzug benutzen